- Das zu beratende Objekt liegt im historischen Ortskern der jeweiligen Kommune oder seinen Ortsteilen (Förderfähig sind Gebäude und Baulücken/Brachflächen in den historischen Ortskernen der Kommunen. Ausgeschlossen sind insbesondere Siedlungsgebiete der Nachkriegszeit und jünger sowie Einöden. Ausgeschlossen sind weiterhin Gebiete, in denen Beratungsgespräche über laufende Verfahren der Dorferneuerung oder Städtebauförderung angeboten werden).
- Das zu beratende Objekt befindet sich im Eigentum des oder der Beratungssuchenden oder es kann ein berechtigtes Erwerbsinteresse nachgewiesen werden.
- Es hat noch kein Beratungsgespräch über LEADER für das Objekt stattgefunden. Es besteht kein laufendes Verfahren der Städtebauförderung oder Dorferneuerung.
- Es darf noch kein Beratungsgespräch für diese Wirtschaftseinheit stattgefunden haben.
- Grundsätzlich erfolgt eine Bauberatung pro Wirtschaftseinheit.