- Antragsstellung
Der Beratungssuchende hat die Möglichkeit sich auf unserer Homepage (unter dem Punkt "Antrag" zum Download zu finden) den Antrag für die Erstbauberatung herunterzuladen, auszufüllen und an die zuständige Gemeinde digital weiterzuleiten. Der Antrag kann digital ausgefüllt werden.
- Überprüfung Förderfähigkeit
Die Gemeinde überprüft daraufhin ob der Antrag förderfähig ist und leitet diesen bei positivem Ergebnis unterzeichnet an das Konversionsmanagement des Landratsamtes Donau-Ries weiter.
- Gutscheinausgabe
Das Konversionsmanagement händigt dem Beratungssuchenden den Bauberatungsgutschein aus.
- Terminvereinbarung
Sobald der Gutschein dem Beratungssuchenden bzw. der Beratungssuchenden vorliegt, kann dieser bzw. diese einen Termin mit einem der vier zur Verfügung stehenden Architekturbüros vereinbaren (unter dem Punkt "Architekten" zu finden). Die Terminvereinbarung erfolgt durch den oder die Beratungssuchenden selbst. Das Beratungsbüro kann frei gewählt werden.
Die Zusendung der notwendigen Informationen an das Architekturbüro muss mindestens 8 Tage vor dem Beratungstermin erfolgen (Dies ist per E-Mail möglich).
Notwendige Informationen für das Architekturbüro:
· Lageplan des Leerstandes bzw. der Brachfläche
· Bestandspläne soweit vorhanden
· Fotos Außen und Innen
· Ziel der Beratung bzw. eine kurze Beschreibung des Vorhabens
· Checkliste (unter dem Punkt "Antrag" zum Download zu finden)
Hinweis: Der Architekt behält sich vor die Beratung abzusagen, sofern die notwendigen Informationen vom zu Beratenden bzw. der zu Beratenden nicht 8 Tage vorher zur Verfügung gestellt wurden. Sollte dies der Fall sein, verfällt der Gutschein für die Erstbauberatung.
Mit allen nötigen, vorher abgegebenen Informationen, kann die Beratungszeit besonders effektiv genutzt werden.
- Beratungsgespräch
Das Beratungsgespräch findet vor Ort statt.
Der Bauberatungsgutschein muss dem Architekten bzw. der Architektin beim Beratungsgespräch vor Ort ausgehändigt werden. Dieser ist Teil des Beratungsprotokolls.
Folgende Rahmenbedingungen sind für das Beratungsgespräch zentral:
· Auseinandersetzung mit dem städtebaulichen Umfeld
· Empfehlungen zu Barrierefreiheit
· Empfehlungen zu energetischer Sanierung
- Beratungsprotokoll
Das Architekturbüro erstellt eine Dokumentation (Protokoll Erstbauberatung im Ortskern) zum Beratungsgespräch während des Termins vor Ort. Diese wird dem Beratungssuchenden bzw. der Beratungssuchenden zur Verfügung gestellt. Beide Parteien müssen die Dokumentation unterzeichnen. Das Protokoll kann als Hilfestellung für die weiteren Bauplanungen dienen. Das Protokoll wird auch dem Landratsamt Donau-Ries und der jeweiligen Kommune zur Verfügung gestellt.
- Rückmeldung
Der Evaluationsbogen (unter dem Punkt "Antrag" zum Download zu finden) muss im Anschluss an die Beratung an das Konversionsmanagement Donau-Ries gesendet werden. Dies kann per E-Mail erfolgen. Der Evaluationsbogen kann digital ausgefüllt werden.